Datum/Zeit
Date(s) - 23/03/2021
19:00 - 20:30
Veranstaltungsort
Bürgerhaus Müllheim
Kategorien
Am Dienstag den 23.März 2021 stellen wir unseren Bundestagskandidaten für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim auf.
Los geht es um 19:00 Uhr im kleinen Saal des Bürgerhaus Müllheims.
Falls ihr wahlberechtigt seit (dann solltet ihr einen Brief erhalten haben), bringt bitte euren Personalausweis mit!
Weiter besteht während der gesamten Veranstaltung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte bringt auch möglichst eigene Stift von zu Hause mit!
Wir freuen uns auf euch!
Bitte beachtet folgende Abstands- und Hygieneregeln:
Abstands- und Hygieneregeln
– Personen mit Erkältungssymptomen dürfen nicht an der Beratung teilnehmen.
– Personen, die in den letzten 14 Tagen vor der Beratung aus einem Risikogebiet zurückgekommen sind, dürfen nicht an der Beratung teilnehmen, außer sie können einen maximal 48 Stunden alten negativen Coronatest vorweisen.
– Im gesamten Tagungsobjekt gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, unabhängig von der Empfehlung des Veranstaltungsortes, außer beim Essen. Sollte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht eingehalten werden, kann die Teilnahme verwehrt werden.
– Personen, die vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen befreit sind, können aus Verantwortung für die anderen Anwesenden nicht an der Beratung teilnehmen. Hier ist eigenständig ein Ersatz zu organisieren.
– Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, die Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, Desinfizieren, »Hust- und Niesetikette«) einzuhalten.
– Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten.
– Einmal eingenommene Sitzplätze dürfen nicht getauscht werden
– Es dürfen keine Materialien ausgeteilt werden, außer für die Beratung zwingend notwendige Unterlagen, wie z.B. nachgereichte Vorlagen.
– Die Versammlungsleitung führt eine Anwesenheitsliste, die für den Fall einer notwendigen Infektionskettenverfolgung an die entsprechenden Gesundheitsämter und den Veranstaltungsort weitergegeben werden.
– Sollte eine Teilnehmerin / ein Teilnehmer im Nachgang der Beratung Corona-Symptome entwickeln oder einen positiven Coronatest erhalten, muss der Kreisvorstand umgehend informiert werden, damit die entsprechenden Kontaktpersonen informiert werden können.