Für die Bewältigung der Corona-Krise braucht es einen finanziellen Schutzschirm für die 1101 Städte und Gemeinden im Land. DIE LINKE unterstützt die Forderungen des Landkreistages und des Gemeindetages vom 6. April an die Landesregierung dazu. Die bislang zugesagte Soforthilfe des Landes ist unzureichend, weil die Kommunen nach der Krise mit einem öffentlichen Konjunkturprogramm, das die örtliche und regionale Wirtschaft und das Handwerk besonders berücksichtigt, zum wichtigen Träger des Wiederaufbaus werden müssen.
Die Corona-Krise trifft arme Menschen stärker als Reiche. Deshalb engagieren wir Linke uns in den Kommunen gerade jetzt in der Krise für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Daseinsvorsorge und der sozialen Infrastruktur. Um eine Zunahme von Armut zu verhindern, müssen das Kurzarbeitergeld deutlich erhöht und die Beschäftigten in Risikobereichen finanziell für ihre Mehrbelastung entschädigt werden. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Alleinerziehende, Hartz-IV-Beziehende und Obdachlose müssen spezielle Hilfsprogramme entwickelt werden.
Darüber hinaus setzen wir uns ein für eine dauerhafte Neuordnung der Kommunalfinanzierung und eine Sonderabgabe der Milliardärinnen und Milliardäre zur Bewältigung der kommunalen Schuldenlast.
Die Linke setzt sich besonders für folgende Aspekte eines Schutzschirmes ein:
1. Die Kommunen und die Landkreise sind durch massive Einbrüche bei der Gewerbe-, Einkommens- und Umsatzsteuer sowie fehlende Gebühreneinnahmen und Ertragsausfälle bei kommunalen Betrieben in ihrer Handlungsfähigkeit zum Wohle ihrer Bürger*innen betroffen. Sie bedürfen umfassender, direkter, nicht zurückzahlbarer Finanzmittel: ein finanzieller Schutzschirm für die Kommunen muss unbefristet und stabil sein und zeitnah vom Land und dem Bund gezahlt werden.
2. Kampf gegen zunehmende Armut: Die Landkreise und Kommunen müssen zusätzliche Sozialausgaben für Obdachlose und Menschen mit Niedrigeinkommen bereitstellen können und gewährleisten, dass die Versorgung aller Bürger*innen mit Wasser, Gas und Strom gesichert ist und auf Sperrungen verzichtet wird. Existierende Sperrungen müssen während Corona aufgehoben werden. Die Tafeln werden mit kommunaler Unterstützung im ganzen Land wieder geöffnet. Die Notwendigkeit von Tafeln ist ein problematisches „Armutszeugnis“ für unsere Gesellschaft, aber viele Menschen sind gerade jetzt darauf angewiesen.
3. Der Landkreis und die Kommunen verzichten während der Krise auf Mieterhöhungen und Räumungsklagen für kommunalen Wohnraum. Sie bemühen sich, leerstehenden Wohnraum in öffentlicher Hand für Personen zu nutzen, die obdachlos sind sowie für Frauen aus gewaltbelasteten Haushalten und für Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Sofern sie nicht genügend eigenen Wohnraum haben, mieten sie dafür leerstehende Zimmer in Pensionen oder Hotels an.
4. Wo es während der Krise zu Kurzarbeit in öffentlichen Betrieben bzw. bei freien Trägern kommt, sichern die Landkreise und Kommunen die neuen Regelungen des Tarifvertrages zur Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes ab.
5. Die Landkreise und Kommunen setzen sich für Schutzmaßnahmen und ausreichend Personal besonders in Risikobereichen (z.B. Altenpflege, Krankenhäuser, Versorgungsbetriebe) ein und werden den Einsatz die Beschäftigten in diesen Bereichen auch finanziell durch bessere Bezahlung honorieren.
6. Schülerinnen und Schüler, Azubis und Menschen mit geringem Einkommen müssen den ÖPNV kostenfrei nutzen können. Dies wäre ein Einstieg in einen flächendeckenden ticketfreien ÖPNV. Der ÖPNV muss voll aufrechterhalten werden und garantieren, dass der Mindestabstand in den Fahrzeugen eingehalten werden kann, entweder durch mehr Fahrzeuge oder durch höhere Taktzeiten.
7. Das Angebot von Frauenhäusern muss in der Corona-Krise aufrechterhalten und ausgebaut werden. Für Alleinerziehende braucht es in der Krise besondere Hilfsangebote.
8. Die Landkreise und Kommunen verlangen während der Krise keine Gebühren für Kinderbetreuungsmaßnahmen. Die Maßnahmen sollen auch die freien Träger umfassen. Hierzu treffen die Kommunen entsprechende Vereinbarungen.
9. Die Landkreise und Kommunen werden für die Bewältigung von Krisenmaßnahmen finanziell ausreichend ausgestattet. Die kommunalen Wirtschaftsbetriebe und deren notwendige Investitionen werden abgesichert.
10. Das Krankenhaussterben muss beendet und eine flächendeckende Gesundheitsversorgung garantiert werden. Die von der Bertelsmann Stiftung im vergangenen Jahr geforderte und von Sozialminister Manfred Lucha heftig befürwortete Schließung oder Privatisierung von Krankenhäusern im Land wird gestoppt und wo möglich rückgängig gemacht. Die Landesregierung kommt ab sofort und voll umfänglich ihren gesetzlichen Verpflichtungen für Neubauten, Umbauten und Unterhalt der Krankenhäuser nach. Die Gesundheitsversorgung ist öffentliche Aufgabe und darf nicht weiter dem Profitstreben dienen.
11. Vor Wiederaufnahme des Unterrichts müssen in den Schulen ausreichend Hygienemaßnahmen (u.a. Abstandsvorkehrungen, Desinfektion, Mundschutz, Waschmittel) und häufige Reinigungsmaßnahmen durch Personal gewährleistet sein.
12. Kultur: Es braucht einen Rettungsfonds für die vielen kulturellen Institutionen und eigenständigen Kulturorganisationen. Dieser muss die Stundung oder den Erlass der Miete ermöglichen; ebenso die finanzielle Förderung von Online-Angeboten bis hin zu Hilfen während des Wiederanlaufens nach Corona für notwendige Hygiene-Vorkehrungen. Außerdem braucht es einen finanziellen Fonds zur Unterstützung der freien Kulturschaffenden durch das Land, solange der Bund keine entsprechende Unterstützung auflegt.
13. Vereinen und Organisationen muss während Corona finanziell unter die Arme gegriffen werden. Dies trifft insbesondere soziale Träger wie Tafeln, Bildungseinrichtungen, Sportvereine und den Breitensportverein mit angestellten Trainingsleitern.
14. Für die Aufrechterhaltung der lokalen Wirtschaft sollen Mietstundungen bei Vermietung von Räumlichkeiten durch die Eigenbetriebe erfolgen. Ebenso sollen mögliche Kapazitäten in der Wirtschaftsförderung oder den Eigenbetrieben dafür genutzt werden, Online Angebote auszubauen und umzusetzen, um während der Einschränkungen durch Corona weiterhin das lokale Einkaufen zu ermöglichen z.B. durch kostenlose Lieferdienste oder gemeinsame Online-Plattform.
15. Den Kommunen muss es zumindest für einen begrenzten Zeitraum ermöglicht werden den Kreditrahmen im Rahmen des Haushalts für notwendige Liquiditätskredite stärker auszuweiten. Auch muss es den Kommunen für einen begrenzten Zeitraum ermöglicht werden, Kredite für eine durch Corona notwendige Steigerung der sozialen Ausgaben aufzunehmen. Durch die Corona-Pandemie bedingte finanzielle Auswirkungen sollten im Haushalt isoliert und gesondert durch die Rechtsaufsichtsbehörde betrachtet werden. Haushaltslücken, die durch ungeplante Ausgaben oder fehlende Einnahmen entstanden sind, sollen über mehrere Folgejahre hinweg abgebaut werden können.