Klage gegen Landtagswahlgesetz erfolgreich

Die gemeinsame Klage von Freien Wählern, Piratenpartei, Die PARTEI, ÖDP und uns vor dem Landesverfassungsgericht gegen das Landeswahlgesetz hatte Erfolg.

Im derzeitigen Wahlgesetzt muss jede Partei die noch nicht im Landtag vertreten ist 150 Unterstützungs in jedem Wahlkreis vorweisen. Das sind 10.500 Unterschriften in ganz Baden-Württemberg.

Der Landtag ist jetzt aufgefordert rasch eine neue Regelung zu treffen, die besonders die Gegebenheiten von Corona miteinschließt.

Bei einer Reduzierung der Unterschriftenanzahl würde dies mindestens die Reduzierung um die Hälfte bedeuten.

Wir freuen uns sehr, dass das Landesverfassungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist. Traurig hingegen ist, dass überhaupt erst das Landesverfassungsgericht einschreiten musste, weil die Landtagsfraktionen (Gründe, CDU, SPD, AfD, FDP) die Pandemiesituation offensichtlich zum eigenen Vorteil nutzen wollten um unliebsame Konkurrenz möglichst klein zu halten.